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Was bedeutet Stromkennzeichnung?

Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Anbieter ihre Kunden genau über die Zusammensetzung des Stroms informieren. Diese Stromkennzeichnung zeigt auf, wie viel Prozent des Stroms aus welcher Quelle stammen. Die Auflistung der Anteile wird auch Strommix genannt. Sie kann die Zusammensetzung eines bestimmten Produktes zeigen, aber auch den Strommix eines Lieferanten aufschlüsseln. Die Stromkennzeichnungen einzelner Lieferanten werden jeweils dem Bundesdurchschnitt gegenübergestellt. Dies erleichtert Ihnen als Verbraucher die Bewertung!

Wie viel Prozent Ihres Stroms kommen aus welcher Quelle?

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis der Daten von 2023, gültig ab 01.11.2024.

 

 

Gesamtenergieträgermix des Unternehmens

CO2-Emissionen g/kWh: 0
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0000

 

Unternehmenverkaufsmix

CO2-Emissionen g/kWh: 0
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0000

 

* beziehen alle Privat- und teilweise Geschäftskunden

Bundesmix Deutschland

CO2-Emissionen g/kWh: 324
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0004

 

 Kernenergie
 Kohle
 Erdgas
 Sonstige fossile Energieträger
 Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
 Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage
 Mieterstrom, finanziert aus der EEG-Umlage

Herkunft der Herkunftsnachweise

LandAnteil
Portugal 47,0%
Norwegen40,8%
Finnland12,2%


 Alle Angaben in %.

Hinweis

In den nach EEG geförderten erneuerbaren Energien sind nicht erneuerbare Mengen aus EEG-geförderter Stromerzeugung aus Grubengas enthalten!

Allgemeine Hinweise gemäß § 41 EnWG

Alle allgemeinen Informationen zu Ihrem Vertrag gemäß § 41 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) finden Sie hier.