Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Anbieter ihre Kunden genau über die Zusammensetzung des Stroms informieren. Diese Stromkennzeichnung zeigt auf, wie viel Prozent des Stroms aus welcher Quelle stammen. Die Auflistung der Anteile wird auch Strommix genannt. Sie kann die Zusammensetzung eines bestimmten Produktes zeigen, aber auch den Strommix eines Lieferanten aufschlüsseln. Die Stromkennzeichnungen einzelner Lieferanten werden jeweils dem Bundesdurchschnitt gegenübergestellt. Dies erleichtert Ihnen als Verbraucher die Bewertung!
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis der Daten von 2023, gültig ab 01.11.2024.
CO2-Emissionen g/kWh: 0
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0000
CO2-Emissionen g/kWh: 0
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0000
* beziehen alle Privat- und teilweise Geschäftskunden
CO2-Emissionen g/kWh: 324
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0004
Land | Anteil |
---|---|
Portugal | 47,0% |
Norwegen | 40,8% |
Finnland | 12,2% |
Alle Angaben in %.
In den nach EEG geförderten erneuerbaren Energien sind nicht erneuerbare Mengen aus EEG-geförderter Stromerzeugung aus Grubengas enthalten!
Alle allgemeinen Informationen zu Ihrem Vertrag gemäß § 41 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) finden Sie hier.