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Löschwasserauskunft

Der Grundschutz umfasst den Brandschutz für Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko. Die Leistungskapazität des Grundschutzes, also wie viel Löschwasser dem entsprechenden Objekt bereitgestellt wird, ist über Bebauungsplanverfahren der Kommunen auf Basis des DVGW Arbeitsblattes W 405 festgeschrieben. Für Bereiche, die im Bebauungsplan nicht erfasst sind, erfolgt eine Einschätzung analog zum Arbeitsblatt.

Diese Auskunft können Sie hier online beantragen:

Löschwasserauskunft