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Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Anbieter wechseln wollen, müssen Sie nicht selbst kündigen. Ihr neuer Energieversorger erledigt das automatisch für Sie, wenn Sie einen Wechselantrag stellen. Ausnahme: Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen wollen, müssen Sie persönlich kündigen. Das Sonderkündigungsrecht ist nicht auf einen Dritten übertragbar.