Schäden an der Hausinstallation – und was jetzt? Werfen Sie zuerst einen Blick in unser Installateurverzeichnis. Denn nur Installateure, die in einem Verzeichnis eines Wasserversorgers eingetragen sind, dürfen Ihre Trinkwasser-Hausinstallation erneuern oder reparieren! Das gibt der § 12 (2) der AVB WasserV vor (Allgemeine Bedingungen für Versorgung mit Wasser).
Und das gilt für die ganze Hausinstallation hinter dem Wasserzähler, auch für erdverlegte Trinkwasserleitungen und Bauwasseranschlüsse.
Nur so kann die Qualität von Wasser als Lebensmittel gesichert werden. Diese Vorschrift dient also dem Schutz aller Verbraucher, die an das Versorgungsnetz angeschlossen sind.
Sie sind Installateur bzw. ein Installationsunternehmen und möchten in das Installateurverzeichnis unseres Betriebsführers (GELSENWASSER Energienetze GmbH) eingetragen werden?
Registrieren Sie sich in unserem InstallateurVerzeichnis. Dazu benötigen Sie Kopien der aktuellen Handwerkskarte, des Befähigungsnachweises Ihres verantwortlichen Fachmanns, der Gewerbeanmeldung sowie der Haftpflichtversicherung. Diese Dokumente können Sie in unserem Portal hochladen.